Impressum

No22.Holiday

Emily Peters
Dorfstrasse 22
18551 Glowe OT Polchow

 
Kontakt

 

Mobil: 0151.11577344

E-Mail: e.peters@no22.holiday


Umsatzsteuer-ID

DE278299484 

AGB

Vertragsabschluss:

Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald die in der Buchungsbestätigung festgeschriebene Mietanzahlung auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen ist.

Die gemietete Ferienimmobilie ist ausschließlich nur für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet. Die max. Personenanzahl ist ebenfalls im Mietvertrag geregelt.

 

Zahlungsbedingungen:

Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung laut Mietvertrag auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Der restliche Betrag ist bei Anreise fällig. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen im Mietvertrag ggf. abweichen. Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto des Vermieters eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Hierfür kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr, in Anlehnung an die Rücktrittsgebühren, in Rechnung stellen bzw. von der geleisteten Anzahlung einbehalten. Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises laut Mietvertrag, anderenfalls wird die Schlüsselausgabe durch den Vermieter verwehrt.

 

Widerrufsrecht:
Der Mieter hat das Recht jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist zu richten an: Emily Peters, Dorfstrasse 22, 18551 Glowe OT Polchow. Der Vermieter hat einen Ersatzanspruch, welcher sich aus der Staffelung der Rücktrittsgebühren ergibt. Für die Berechnung ist der Posteingangsstempel maßgeblich.

 

Rücktritt:
Ein Rücktritt durch den Mieter ist unter Einhaltung der Rücktrittsgebühren immer möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Gebühren im Falle eines Rücktritts:

Bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
34 oder weniger Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden 100% des Mietpreises berechnet und es bestehen keine Ansprüche auf eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen an den Vermieter. Bei Nichtgefallen des gemieteten Objektes besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Rückerstattung und es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter gelten gemacht werden. Im Falle einer unvorhersehbaren Unbewohnbarkeit oder durch höhere Gewalt, wodurch die Bewohnbarkeit unmöglich wird, kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Mietvertrag kündigen. Der Mieter erhält in diesem Fall den Mietpreis bzw. Anteile des Mietpreises zurückerstattet. Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist einen Rücktritt erklären, sofern der Mieter andere Bewohner eines Objektes wiederholt stört oder im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Mieters. Bei dieser Kündigung aus wichtigem Grund besteht Anspruch auf 50 % des vertraglichen Mietpreises zzgl. 50 % der Miete der noch verbleibenden Mietzeit.

 

Anreise und Abreise:

Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 15.00 und spätestens bis 18.00 Uhr bezogen werden. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist entstehen keine Schadensersatzansprüche. Abweichende Anreisezeitpunkte sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzustimmen. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel dem Vermieter auszuhändigen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung). Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen. Bei einer Missachtung dieser Richtlinien, behält sich der Vermieter vor eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.

 

Pflichten des Mieters:
Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit das Inventars wird bei Abreise durch den Vermieter kontrolliert und die bei Mietbeginn ausgehändigten Objektschlüssel sind an den Vermieter zurückzugegeben. Schäden oder Fehlbestände am Inventar / Objektschlüssel sind vom Mieter ohne Verschuldungsnachweis zu ersetzen.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Bei einer Unterlassung entstehen somit auch keine Ansprüche. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Die Gefahren, die durch technische Geräte entstehen können, werden durch eine richtige Handhabung gemindert. Sofern keine Gebrauchsanweisungen vorhanden sind, sollten ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen.

 

Haftung des Mieters:
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Für den Vermieter besteht keine Nachweispflicht zur Ermittlung des Verursachers des Schadens. Der Mieter berechtigt den Vermieter, bei nicht vertragskonformer Nutzung, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln. Die Haustür des Mietobjektes ist bei Abwesenheit stets abzuschließen. Bei Sturm,Orkan oder Starkregen sind die Fenster (Dachfenster in jedem Fall von Regen) geschlossen zu halten. Bei Verlust eines Objektschlüssels wird eine pauschale von 50,- € in Rechnung gestellt. Rauchen innerhalb des Mietobjektes ist ausdrücklich verboten.

 

Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung ist auf die Bereitstellung des Mietobjektes beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieters ist auf den Mietpreis laut Mietvertrag begrenzt.

Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Folgen einer Vernachlässigung der

Aufsichtspflicht entstanden sind. Sachen, die der Mieter mitbringt gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB. Einen Ausschluss der Vermieterhaftung für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, akzeptiert der Mieter.

Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ansprüche müssen schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden.

Für Beschaffenheit oder Eigenschaften gibt der Vermieter keine Garantien ab. Eine Haftung für Vermögens- und Folgeschäden sowie für Gewinnausfälle ist soweit möglich ausgeschlossen.

 

Datenschutz:
Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke und für Werbezwecke genutzt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf Verlangen werden die Daten nach dem Mietende gelöscht.

 

Sonstige Bestimmungen:
Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandt sind davon ebenfalls ausgeschlossen.

Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag angegebenen Preise. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.

 

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.

 

Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

 

Stand: 01.Januar 2023

Kontakt und Reservierung

Emily Peters

Dorfstrasse 22

18551 Glowe OT Polchow

 

0151-11577344

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e.peters@dorfstrasse22.de

 

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